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02.06.14 13:38 Uhr Alter: 10 Jahr(e)

Bearbeitungsgebühren von Banken: Über die Unzulässigkeit bei Immobilienkrediten wurde NICHT entschieden!

Viele, die gerade ein Massivhaus finanzieren, freuten sich bestimmt auch über die Urteile des Bundesgerichtshofs vom 13. Mai 2014. Doch leider betreffen diese Beschlüsse über unzulässige Bearbeitungsgebühren von Banken keine Immobiliendarlehen.

Die Nachricht ging durch alle Medien: die Bearbeitungsgebühren, die Banken bei Krediten verlangen, sind unzulässig. Verbraucher sollten ihr Geld zurückfordern. „Leider war die Berichterstattung teilweise missverständlich, denn die Urteile des Bundesgerichtshofs gelten nicht pauschal für alle Kredite,“ warnt Marco Termeer, Leiter des Finanzierungsservice von Town & Country Haus.

 

Beide Urteile, die der Bundesgerichtshof am 13. Mai fällte, beziehen sich ausschließlich auf sogenannte Verbraucherkredite und Privatdarlehen. Hat eine Bank also zum Beispiel Bearbeitungsgebühren für einen Kleinkredit zur Finanzierung eines Urlaubs verlangt, kann der Verbraucher diese zurückfordern. Dies gilt aber nur, wenn der Darlehensnehmer  als Privatperson (Verbraucher) handelte, sprich Unternehmen können keine Gebühren für Kredite zurückfordern.

 

„Immobilienkredite sind eine Sonderform von Verbraucherdarlehen, der Bundesgerichtshof hat sich in dem Prozess aber nicht mit diesen beschäftigt,“ so der Baufinanzierungsexperte Termeer. Der Kredit für den Hausbau ist im Unterschied zum Konsumentenkredit ein grundpfandrechtlich abgesichertes Darlehen. Das bedeutet, dass die Bank als Sicherheit zum Beispiel das Grundstück verlangt.

 

Die Unzulässigkeit von Bearbeitungsgebühren von Banken gilt auch nur für  Verbraucherdarlehen, die ab Januar 2011 abgeschlossen wurden. Ein Urteil über die Verjährungsfrist älterer Darlehen wird erst im Laufe dieses Jahres erwartet. Außerdem können Bearbeitungsgebühren nur zurückgefordert werden, wenn sie „vorformuliert“ waren. Beispiele für diese Vorformulierung sind: 

 

ein Preisaushang der Bank

ein Feld in einem Online-Antrag wie „Bearbeitungsgebühr x%“ 

eine in einem Papierformular angedruckte Position „Bearbeitungsgebühr x%“

 

Haben Sie gemeinsam mit Ihrer Bank individuelle Bearbeitungsgebühren vereinbart, sind diese rechtmäßig. Ebenso wenig wurde über Gebühren für Darlehensvermittler verhandelt.

 

„Das Thema Finanzierung ist komplex, insbesondere beim Hausbau. Deshalb unterstützen wir Bauherren bei der Suche nach einem günstigen und fairen Immobilienkredit – und zwar ohne dafür Gebühren zu verlangen!“, sagt Marco Termeer vom Finanzierungsservice des Massivhausanbieters Town & Country Haus.